SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Hier gibt es keine direkte Regelung, die eine bestimmte Mitarbeiteranzahl oder einen spezifischen Stundenumfang vorschreibt. Dennoch gelten folgende Faustregeln:
- Bei mindestens 20 Arbeitern gleichzeitig auf der Baustelle steigt die Notwendigkeit für eine detaillierte Sicherheitskoordination.
- Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von mehr als 30 Arbeitstagen und gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigten auf der Baustelle ist eine Vorankündigung an die zuständige Behörde erforderlich (§ 2 BaustellV). Das deutet oft auch auf die Notwendigkeit eines SiGeKo hin.
Gemäß RAB 30 sind die Anforderungen an die Qualifikation des Koordinators abhängig von der Art und dem Umfang des Bauvorhabens.
Direktlink BauA Regelwerk:
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Planen Sie im Vorfeld mit uns Ihr Projekt.
- Sicherheitsplanung: Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
- Koordination: Abstimmung zwischen allen Beteiligten zur Vermeidung von Gefährdungen
- Überwachung: Regelmäßige Baustellenbegehungen zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit
- Dokumentation: Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Praxisbeispiele für die SiGeKo-Koordination nach BaustellV und RAB 30
Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) kommt insbesondere bei Bauvorhaben zum Einsatz, bei denen mehrere Arbeitgeber bzw. Gewerke gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Die Baustellenverordnung (BaustellV) legt hierbei die Anforderungen an die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen fest. Die RAB 30 konkretisiert unter anderem die Anforderungen an die Qualifikation des SiGeKo.
Beispiel 1: SiGeKo bei einem Industrie- und Anlagenbauprojekt
Bei der Errichtung oder Erweiterung einer Produktionsanlage, eines Tanklagers oder einer vergleichbaren Industrieanlage arbeiten häufig mehrere Unternehmen und Gewerke auf einer Baustelle zusammen. Dazu gehören beispielsweise Tiefbau, Stahlbau, Rohrleitungsbau, Anlagenmontage, Elektrotechnik, Gerüstbau und Isoliertechnik.
Durch die unterschiedlichen Tätigkeiten entstehen zahlreiche Schnittstellen und gegenseitige Gefährdungen. Kran- und Hebearbeiten können beispielsweise parallel zu Montagearbeiten stattfinden, während gleichzeitig Arbeiten in der Höhe, Baustellenverkehr oder Schweißarbeiten durchgeführt werden.
Der SiGeKo koordiniert die sicherheitsrelevanten Schnittstellen zwischen den beteiligten Arbeitgebern und Gewerken und unterstützt den Bauherrn bei der Umsetzung der Anforderungen aus der BaustellV. Dazu gehören unter anderem die Koordination der Schutzmaßnahmen, die Berücksichtigung der Gefährdungen aus gleichzeitig oder aufeinanderfolgend ausgeführten Arbeiten sowie die Fortschreibung des SiGePlans, sofern dieser erforderlich ist.
Beispiel 2: SiGeKo bei Solar- und Photovoltaikanlagen
Auch bei größeren Solar- und Photovoltaikprojekten kann eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erforderlich werden. Hier arbeiten häufig verschiedene Unternehmen und Gewerke zusammen – beispielsweise Tiefbau, Montageunternehmen, Elektrofachbetriebe, Gerüstbauer und weitere Nachunternehmer.
Für die Enteria Energietechnik GmbH haben wir beispielsweise die Installation von Solarfeldern in Zusammenarbeit mit den WSW sicherheitstechnisch koordiniert. Dabei wurden die verschiedenen Arbeitsabläufe, beteiligten Unternehmen und Baustellenbereiche sowie die Schnittstellen zwischen den einzelnen Tätigkeiten berücksichtigt und aufeinander abgestimmt.
Gerade bei größeren Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgebern ist eine strukturierte SiGeKo-Koordination nach BaustellV wichtig, um gegenseitige Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
SiGeKo für Bau und Industrie
Ob für Industrieanlagen, Produktionsstätten, Photovoltaikanlagen, Gewerbebauten oder andere Bauvorhaben: Ob ein SiGeKo erforderlich ist und welcher Umfang der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination notwendig ist, hängt immer von den konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Bauvorhabens ab.
Wir unterstützen Bauherren, Unternehmen und Projektverantwortliche bei der SiGeKo-Koordination nach BaustellV und RAB 30 – von der Beurteilung der erforderlichen Koordination bis zur Durchführung der Koordinationsaufgaben auf der Baustelle.
Sie planen ein Bau- oder Industrieprojekt und sind sich nicht sicher, ob ein SiGeKo erforderlich ist? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihr Bauvorhaben und beraten Sie zum erforderlichen Umfang der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
